BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELL GÜLTIGE „COVID-19-VERORDNUNG“!
Für das Betreten der gesamten Golfanlage gilt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen).
Ein entsprechend gültiger Nachweis ist bitte dem jeweiligen Sekretariat vorzuweisen:
Geimpft*
- nach Zweitimpfung (360 Tage gültig; Ab 6. Dezember 2021 beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage. )*
- Erstimpfung und zusätzlicher PCR-Test
Genesen
- Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
- Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
*Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichen PCR-Test möglich.
Bitte beachten Sie, dass folgende Regelungen aktuell gültig sind:
- 2G-Regelung
- Der Besuch der Golfanlagen ist ausnahmslos nicht gestattet, sollten Sie Symptome einer Infektion, Grippe – oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome in Ihrem Haushalt oder Ihrem nahen, persönlichen Umfeld vorliegen!
- Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.